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	<title>Rechtsanwalt Pieconka, Autor auf Fotorecht und Bildrecht</title>
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	<description>Urheberrechtsseite für Fotografen und Models - Social Media Recht - Gegen den Bilderklau auf Facebook u.a. - Aufklärung und rechtliche Informationen</description>
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		<title>Rechtliche Grundlagen der Tätigkeit als Fotograf</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Pieconka]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Mar 2016 12:01:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemeine Information]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><img data-tf-not-load="1" fetchpriority="high" loading="auto" decoding="auto" width="1000" height="667" src="https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2016/03/Taetigkeit-als-Fotograf-Fotorecht-und-Bildrecht.jpg" class="attachment-full size-full wp-post-image" alt="Tätigkeit als Fotograf - Fotorecht und Bildrecht" decoding="async" fetchpriority="high" srcset="https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2016/03/Taetigkeit-als-Fotograf-Fotorecht-und-Bildrecht.jpg 1000w, https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2016/03/Taetigkeit-als-Fotograf-Fotorecht-und-Bildrecht-300x200.jpg 300w, https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2016/03/Taetigkeit-als-Fotograf-Fotorecht-und-Bildrecht-768x512.jpg 768w, https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2016/03/Taetigkeit-als-Fotograf-Fotorecht-und-Bildrecht-978x652.jpg 978w" sizes="(max-width: 1000px) 100vw, 1000px" /></p>
<p>Rechtliche Grundlagen der Tätigkeit als Fotograf  &#8211; Gewerbe und/oder Handwerk Die Bezeichnung und der &#8222;Status&#8220; wurde bereits näher betrachtet (Status). Hier geht es nun um die rechtliche Basis der Berufsausübung. Gewerbe? Handwerk? Oder sogar Künstler? Für den klassischen Fotografenmeister ist alles eindeutig. Der hat natürlich einen Handwerksmeisterbetrieb, der gewerblich betrieben wird. Damit ist der Betrieb [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><img data-tf-not-load="1" width="1000" height="667" src="https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2016/03/Taetigkeit-als-Fotograf-Fotorecht-und-Bildrecht.jpg" class="attachment-full size-full wp-post-image" alt="Tätigkeit als Fotograf - Fotorecht und Bildrecht" decoding="async" srcset="https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2016/03/Taetigkeit-als-Fotograf-Fotorecht-und-Bildrecht.jpg 1000w, https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2016/03/Taetigkeit-als-Fotograf-Fotorecht-und-Bildrecht-300x200.jpg 300w, https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2016/03/Taetigkeit-als-Fotograf-Fotorecht-und-Bildrecht-768x512.jpg 768w, https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2016/03/Taetigkeit-als-Fotograf-Fotorecht-und-Bildrecht-978x652.jpg 978w" sizes="(max-width: 1000px) 100vw, 1000px" /></p><h1>Rechtliche Grundlagen der Tätigkeit als Fotograf  <a href="https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2016/03/Taetigkeit-als-Fotograf-Fotorecht-und-Bildrecht.jpg" rel="attachment wp-att-2425"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignright size-medium wp-image-2425" src="https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2016/03/Taetigkeit-als-Fotograf-Fotorecht-und-Bildrecht-300x200.jpg" alt="Tätigkeit als Fotograf - Fotorecht und Bildrecht" width="300" height="200" srcset="https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2016/03/Taetigkeit-als-Fotograf-Fotorecht-und-Bildrecht-300x200.jpg 300w, https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2016/03/Taetigkeit-als-Fotograf-Fotorecht-und-Bildrecht-768x512.jpg 768w, https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2016/03/Taetigkeit-als-Fotograf-Fotorecht-und-Bildrecht-978x652.jpg 978w, https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2016/03/Taetigkeit-als-Fotograf-Fotorecht-und-Bildrecht.jpg 1000w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a>&#8211; Gewerbe und/oder Handwerk</h1>
<p>Die Bezeichnung und der &#8222;Status&#8220; wurde bereits näher betrachtet (<a href="https://www.fotorecht-bildrecht.de/rechtlicher-status-des-fotografen-und-bezeichnung/" target="_blank">Status</a>). Hier geht es nun um die rechtliche Basis der Berufsausübung. Gewerbe? Handwerk? Oder sogar Künstler?</p>
<p>Für den klassischen Fotografenmeister ist alles eindeutig. Der hat natürlich einen Handwerksmeisterbetrieb, der gewerblich betrieben wird. Damit ist der Betrieb auch grundsätzlich Gewerbe und gewerbesteuerpflichtig.</p>
<p>Für die Autodidakten und Fotografen mit Ausbildung als Fotografengeselle sieht es schon weniger klar aus, wenn man sich selbständig machen möchte.<br />
Für Fotodesigner und Bildjournalisten/Bildberichterstatter kann es noch schwieriger sein. Wie ist es nun mit der selbständigen Berufsausübung und was muß man tun?</p>
<h2>Anmeldung als Gewerbe</h2>
<p>Grundsätzlich ist jede planmäßige, mit der Absicht auf Gewinnerzielung vorgenommene, auf Dauer angelegte, selbständige Tätigkeit ein Gewerbe, ausgenommen in der Land- und Forstwirtschaft und in den freien Berufen. Dies gilt auch für jedes Nebengewerbe! Gibt es keine Gewinnerzielungsabsicht bzw. nur minimale Jahreseinnahmen (von ein paar hundert EUR) liegt in der Regel eine Liebhaberei vor &#8211; damit werden Betriebsausgaben steuerlich nicht anerkannt.</p>
<p>Wer also irgend etwas im Rahmen fotografischer Tätigkeit &#8211; auf Dauer angelegt &#8211; gegen Entgelt anbietet und kein Künstler ist, muß ein (Neben-)Gewerbe anmelden. Das gilt im übrigen in der Regel auch für <a href="https://www.fotorecht-bildrecht.de/arbeit-als-model-gewerbe/" target="_blank">Models</a>. Die Voraussetzungen dafür sind niedrig und Kosten halten sich in Grenzen. Mit einer Gewerbeanmeldung ist eine IHK-Mitgliedschaft in der zuständigen Industrie- und Handelskammer verbunden. Hinzu kommt die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft (Befreiung dort ggf. möglich). Das Finanzamt wird in der Regel durch das Gewerbeamt informiert &#8211; wenn da kein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kommt, sollte nachgefragt werden.</p>
<p>Wer die Fotografie nur als <strong>&#8222;Hobby&#8220;</strong> betreibt (<span style="text-decoration: underline;">nur und ausschließlich kostenlos tätig ist</span>), muß natürlich kein Gewerbe anmelden, ist aber für jede Internetpräsenz (Homepage, Facebook-Seite, &#8222;Fotografenprofil&#8220; auf Facebook (lt. Facebookrichtlinien unzulässig &#8211; da nur als Person erlaubt), Eintrag in der Model-Kartei oder in anderen Fotografenplattformen, u.a.) <a href="https://www.fotorecht-bildrecht.de/infos/impressumspflicht/" target="_blank">impressumspflichtig</a>, da dann eine <span style="text-decoration: underline;">geschäftsmäßige,</span> aber nicht gewerbliche, Tätigkeit vorliegt. Das kann auch der Hobbyfotograf nicht umgehen (ohne sich Abmahnungen und Bußgeld ausgesetzt zu sehen).</p>
<h2>Anmeldung als Handwerk (Aufnahme als zulassungsfreies Handwerk bei der Handwerkskammer)</h2>
<p>Wird die Bezeichnung Fotograf gewählt, ist man entweder Fotografengeselle oder Fotografengesellin, oder es wird schlicht gewerbsmäßig gegen Entgelt die Portraitfotografie, Hochzeitsfotografie, etc. angeboten (und/oder Gewerbeanmeldung als Fotograf), ist auch die Eintragung als zulassungsfreies Handwerk und damit die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer Pflicht.<br />
Als Inhaber eines solchen Betriebes erhält man dann auch die Handwerkskarte. Die Handwerksrolle/das Register der zulassungsfreien Handwerke wird von der Handwerkskammer im jeweiligen Bezirk/der Region geführt.<br />
Wenn jemand nicht im &#8222;handwerklichen Bereich&#8220; der Fotografie tätig ist (die &#8222;Abgrenzung&#8220; hier kann sehr schwierig sein), ist jedoch in jedem Fall mindestens ein Gewerbe anzumelden.<br />
Die <span style="text-decoration: underline;">meisten fotografischen Tätigkeiten machen den Eintrag in die Handwerksrolle bzw. das Register der zulassungsfreien Handwerke erforderlich</span>. Fotograf ist ein zulassungsfreies Handwerk gemäß der <a href="http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/anlage-b-handwerksordnung,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf" target="_blank">Anlage B Nr. 38 </a>der Handwerksordnung und damit ist die Tätigkeit nach § 18 Handwerksordnung der Handwerkskammer anzuzeigen.</p>
<h2>Freier Beruf und (Foto)-Künstler</h2>
<p>Eine Künstlereigenschaft im fotografischen Bereich wird vom Finanzamt selten anerkannt, da gerade die Fotografie ein klassisches Handwerk ist. Es mag hier im Einzelfall gelingen, jedoch muß dann dem Finanzamt gegenüber auch entsprechend ein Nachweis erbracht werden. Werden (wie bei einem Fotografen) Fotoshootings, Portraitfotografie oder Hochzeitsfotografie oder sogar  Workshops/Schulungen im Bereich der Fotografie angeboten, ist es mit dem &#8222;Künstler&#8220; natürlich vorbei, da dann Gewerbe und/oder Handwerk vorliegt.<br />
Immer wieder versuchen hier &#8222;Fotografen&#8220; sich als Künstler auszugeben, um die Gewerbeanmeldung und Kammermitgliedschaft(en) zu vermeiden. Das kann jedoch sehr unangenehme Folgen haben, da sie als Künstler dann auch in die Künstlersozialkasse müssen und wenn die gewerbliche/handwerkliche Tätigkeit auffliegt, müssen ggf. Beiträge nachentrichtet werden und es besteht natürlich die Gefahr von Abmahnungen durch Fotografen in deren Bereich der &#8222;Künstler&#8220; wildert.</p>
<p>Bildberichterstatter und Bildjournalisten sind freie Berufe, aber können diesen Status schnell verlieren, wenn die Tätigkeit auch im gewerblichen/handwerklichen Bereich der Fotografie erfolgt.</p>
<h2>Zusammenfassung</h2>
<p>Die meisten selbständigen Fotografen werden einen handwerklichen Gewerbebetrieb ausüben, mit entsprechender Gewerbeanmeldung und ggf. doppelter Kammermitgliedschaft.<br />
Wer ausschließlich freiberuflich als Bildjournalist oder Bildberichterstatter tätig ist, braucht keine Gewerbeanmeldung und auch keine Kammermitgliedschaft.<br />
Der &#8222;Künstler&#8220; nimmt eine Sonderstellung ein, wird aber auch entsprechend überprüft. So gibt es sogar in einigen Ländern besondere Gutachterkommissionen, durch die die Künstlereigenschaft geprüft wird. Sobald der Künstler keine Kunstwerke produziert, sondern im handwerklichen Bereich &#8222;wildert&#8220; oder Workshops anbietet oder eine gewerbliche Studiovermietung betreibt, liegt zwangsläufig Gewerbe und/oder Handwerk vor. Hier kann man sich dann schnell auch wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens eine Abmahnung einhandeln.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Street Photography kann jetzt schon beim Fotografieren strafbar sein</title>
		<link>https://www.fotorecht-bildrecht.de/street-photography-kann-jetzt-schon-beim-fotografieren-strafbar-sein/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Pieconka]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Feb 2015 11:28:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Neue Informationen]]></category>
		<category><![CDATA[§ 201a StGB]]></category>
		<category><![CDATA[strafbar]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenfotografie]]></category>
		<category><![CDATA[Street Photography]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><img loading="lazy" width="500" height="750" src="https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2015/02/500-Strafgesetzbuch-street-photography-strafbar.jpg" class="attachment-full size-full wp-post-image" alt="Strafgesetzbuch - street photography strafbar" decoding="async" srcset="https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2015/02/500-Strafgesetzbuch-street-photography-strafbar.jpg 500w, https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2015/02/500-Strafgesetzbuch-street-photography-strafbar-200x300.jpg 200w, https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2015/02/500-Strafgesetzbuch-street-photography-strafbar-978x1467.jpg 978w" sizes="(max-width: 500px) 100vw, 500px" /></p>
<p>Street Photography kann jetzt schon beim Fotografieren strafbar sein Mehr still und heimlich wurde mit ganz anderer Zielsetzung  durch das 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (verkündet im Bundesgesetzblatt vom 26. Januar 2015) unter anderem der § 201a StGB neu gefaßt und lautet nun wie folgt: 1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img loading="lazy" width="500" height="750" src="https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2015/02/500-Strafgesetzbuch-street-photography-strafbar.jpg" class="attachment-full size-full wp-post-image" alt="Strafgesetzbuch - street photography strafbar" decoding="async" srcset="https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2015/02/500-Strafgesetzbuch-street-photography-strafbar.jpg 500w, https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2015/02/500-Strafgesetzbuch-street-photography-strafbar-200x300.jpg 200w, https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2015/02/500-Strafgesetzbuch-street-photography-strafbar-978x1467.jpg 978w" sizes="(max-width: 500px) 100vw, 500px" /></p><h1>Street Photography kann jetzt schon beim Fotografieren strafbar sein<a href="https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2015/02/500-Strafgesetzbuch-street-photography-strafbar.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignright size-medium wp-image-2381" src="https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2015/02/500-Strafgesetzbuch-street-photography-strafbar-200x300.jpg" alt="Strafgesetzbuch - street photography strafbar" width="200" height="300" srcset="https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2015/02/500-Strafgesetzbuch-street-photography-strafbar-200x300.jpg 200w, https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2015/02/500-Strafgesetzbuch-street-photography-strafbar-978x1467.jpg 978w, https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2015/02/500-Strafgesetzbuch-street-photography-strafbar.jpg 500w" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" /></a></h1>
<p>Mehr still und heimlich wurde mit ganz anderer Zielsetzung  durch das 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches (verkündet <a title="Bundesgesetzblatt" href="http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl115s0010.pdf%27%5D__1422959156123" target="_blank">im Bundesgesetzblatt vom 26. Januar 2015</a>) unter anderem der <strong>§ 201a StGB</strong> neu gefaßt und lautet nun wie folgt:</p>
<blockquote>
<div class="jurAbsatz">1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer</p>
<dl>
<dt>1.  von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,</dt>
<dt>2. <strong><strong>eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,</strong></strong> </dt>
<dt>3. eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder</dt>
<dt>4. eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.</dt>
</dl>
</div>
<div class="jurAbsatz">(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.</div>
<div class="jurAbsatz">(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat,</p>
<dl>
<dt>1.   herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen, oder</dt>
<dt>2.  sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.</dt>
</dl>
</div>
<div class="jurAbsatz">(4) Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.</div>
<div class="jurAbsatz">(5) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.</div>
<div class="jurAbsatz"></div>
</blockquote>
<div class="jurAbsatz">Neu ist hier vor allem Abs. 1 Nr. 2, der bereits das Anfertigen von Bildern unter Strafe stellt, die eine hilflose Person abbilden und deren Persönlichkeitsrecht dadurch verletzt wird.</div>
<div class="jurAbsatz">
<figure id="attachment_2387" aria-describedby="caption-attachment-2387" style="width: 200px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2015/02/Obdachloser-in-Wuerzburg-bei-Dreharbeiten-vom-Dadord-Wuerzburch-Vollmond.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-2387 size-medium" src="https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2015/02/Obdachloser-in-Wuerzburg-bei-Dreharbeiten-vom-Dadord-Wuerzburch-Vollmond-200x300.jpg" alt="Obdachloser in Würzburg - bei Dreharbeiten vom Dadord Wuerzburch - Vollmond" width="200" height="300" srcset="https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2015/02/Obdachloser-in-Wuerzburg-bei-Dreharbeiten-vom-Dadord-Wuerzburch-Vollmond-200x300.jpg 200w, https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2015/02/Obdachloser-in-Wuerzburg-bei-Dreharbeiten-vom-Dadord-Wuerzburch-Vollmond.jpg 600w" sizes="(max-width: 200px) 100vw, 200px" /></a><figcaption id="caption-attachment-2387" class="wp-caption-text">&#8222;Obdachloser&#8220; in Würzburg &#8211; bei Dreharbeiten vom Dadord Würzburch &#8211; Vollmond</figcaption></figure>
<p>Was vielleicht für exzessive Partybilder und ähnliches gedacht war, trifft aber auch auf den betrunkenen Obdachlosen, eine Bettlerin oder ähnliche Motive zu, die in der street photography oder Straßenfotografie sehr beliebt sind. Details hierzu werden erst im Lauf der Zeit durch die Rechtsprechung geklärt werden.<br />
Nach § 22 KUG (Kunsturhebergesetz) war schon immer das Einverständnis der abgebildeten Person notwendig, wenn eine solche Aufnahme veröffentlicht werden soll. Die konnte bisher auch nach der Aufnahme eingeholt werden. Jetzt kann schon durch Drücken des Auslösers eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren drohen!</p>
</div>
<div class="jurAbsatz"></div>
<div class="jurAbsatz">Ausnahmen stellen die (nachgewiesenen!) überwiegenden Interessen von Kunst und Wissenschaft und im journalistischen Bereich dar. Ein Presseausweis oder ein belegbares Kunstprojekt oder Forschungsprojekt kann hier die &#8222;Rettung&#8220; sein, muß aber nicht ausreichen &#8230;</div>
<div class="jurAbsatz">Die Nr. 4 des Abs. 1 gilt auch für &#8222;alte&#8220; befugt entstandene Fotos (mit Einverständnis des Person), die aktuell &#8222;unbefugt&#8220; zur Persönlichkeitsverletzung genutzt bzw. mißbraucht werden.<br />
Auch der Abs. 2 kann sich auf alte Fotos beziehen, wenn diese aktuell unbefugt an Dritte weitergegeben werden!</p>
<p>Ein Strafantrag der geschädigten Person ist nach § 205 StGB grundsätzlich erforderlich (Antragsdelikt), aber ein übereifriger Polizeibeamter oder ein/eine karrieregeile(r) Staatsanwalt/Staatsanwältin kann auch wegen des (angeblichen) besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten halten &#8230;</p></div>
<div class="jurAbsatz"></div>
<div class="jurAbsatz">Es ist also nunmehr angeraten, sich noch mehr Gedanken zu machen, ob ein Foto gesetzlich zulässig ist. Das Risiko ist in jedem Fall insgesamt größer geworden.</div>
<div class="jurAbsatz"></div>
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    </div>
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			</item>
		<item>
		<title>Impressumspflicht auf XING, Facebook und in anderen Foren</title>
		<link>https://www.fotorecht-bildrecht.de/impressumspflicht-auf-xing-facebook-und-anderen-foren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Pieconka]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 09 Sep 2014 13:16:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Seitenupdates]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
		<category><![CDATA[Impressumspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[LG Stuttgart]]></category>
		<category><![CDATA[neues Urteil]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Seite zur Impressumspflicht (Anbieterkennung nach § 5 TMGI) wurde aufgrund der aktuellen Rechtsprechung und dem neuen Impressumfeld für Seiten auf Facebook überarbeitet. Nachdem ein Anwalt einen anderen Anwalt wegen dessem unvollständigem XING-Profil abgemahnt hat, sind nach der Entscheidung des Landgerichts Stuttgart die Karten wieder etwas neu gemischt. XING hat sogar deswegen sein Layout geändert [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Seite zur Impressumspflicht (Anbieterkennung nach § 5 TMGI) wurde aufgrund der aktuellen Rechtsprechung und dem neuen Impressumfeld für Seiten auf Facebook überarbeitet. Nachdem ein Anwalt einen anderen Anwalt wegen dessem unvollständigem XING-Profil abgemahnt hat, sind nach der Entscheidung des Landgerichts Stuttgart die Karten wieder etwas neu gemischt. XING hat sogar deswegen sein Layout geändert und das Impressum von ganz unten nach ganz oben verlagert.</p>
<p>Klar ist allerdings, daß nun wohl jeder Eintrag in einem Verzeichnis, Kartei, Branchenbuch, etc. auf das der eingetragene Einfluß hat, nicht mehr ohne Impressum(oder Impressumlink) sein darf. Wenn hier über einen &#8222;Telefonbucheintrag&#8220; hinaus ein &#8222;Angebot&#8220; dargestellt wird, besteht Impressumspflicht. Viele Verzeichnisse bieten dergleichen allerdings immer noch nicht an, erschweren oder vereiteln dies sogar. Hier wird sich noch einiges tun müssen.</p>
<p>Mehr auf der Seite: <a title="Impressumspflicht" href="https://www.fotorecht-bildrecht.de/infos/impressumspflicht/" target="_blank">Impressumspflicht für alle</a></p>
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		<title>Abmahnungen durch Rechtsanwalt Schlösser &#8211; Fotos von Sven Brentrup &#8211; aboutpixel</title>
		<link>https://www.fotorecht-bildrecht.de/abmahnungen-rechtsanwalt-schlosser-brentrup-aboutpixel/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Pieconka]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Apr 2013 13:03:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Neue Informationen]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Brentrup]]></category>
		<category><![CDATA[Denise]]></category>
		<category><![CDATA[Namensnennung]]></category>
		<category><![CDATA[Pieconka]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Schlösser]]></category>
		<category><![CDATA[Sven]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberbezeichnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie Rechtsanwalt Pieconka mitteilt, läßt die Erbin des Fotografen Sven Brentrup, Denise Brentrup, momentan durch Rechtsanwalt Schlösser in Erfurt zahlreiche Nutzer von Fotos ihres Vaters abmahnen. Die Fotos können ganz legal bei z.B. www.aboutpixel.de erworben worden sein, wenn jedoch die Namensnennung des Fotografen nicht am Bild oder &#8211; wie in den AGB vereinbart &#8211; im Impressum erfolgte, ist [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wie <a title="Rechtsanwalt Pieconka - Würzburg" href="http://www.rechtsanwalt-pieconka.de" target="_blank">Rechtsanwalt Pieconka </a>mitteilt, läßt die Erbin des Fotografen Sven Brentrup, Denise Brentrup, momentan durch Rechtsanwalt Schlösser in Erfurt zahlreiche Nutzer von Fotos ihres Vaters abmahnen.</p>
<p>Die Fotos können ganz legal bei z.B. <a href="http://www.aboutpixel.de">www.aboutpixel.de</a> erworben worden sein, wenn jedoch die Namensnennung des Fotografen nicht am Bild oder &#8211; wie in den AGB vereinbart &#8211; im Impressum erfolgte, ist dies Gelegenheit für die Erbin an Geld zu kommen, indem sie entsprechend die Nutzer auf Schadenersatz und Ersatz der Abmahnkosten in Anspruch nimmt.</p>
<p>Gefordert werden hier 800,&#8211; bis 1600,&#8211; EUR Schadenersatz zzgl. 775,64 EUR Anwaltskosten, auch wenn die Fotos ggf. &#8222;umsonst&#8220; (gegen Namensnennung von aboutpixel und Fotograf) zur Verfügung gestellt wurden oder nur eine geringe Nutzungsgebühr zu entrichten war.</p>
<p>Grundsätzlich besteht bei fehlender, unzureichender oder sogar falscher Namensnennung ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 50 bis 100 % (je nach Gericht) des Entgelts, welches für die entsprechende Nutzung zu zahlen wäre.</p>
<p>Bevor hier aufgrund der Abmahnung ohne gründliche Analyse des Sachverhalts vorschnell bezahlt wird oder die vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben wird, sollten Sie sich auf jeden Fall fachkundig beraten lassen.</p>
<p>Die Forderungen der Tochter sind mitunter überhöht oder sogar unberechtigt.</p>
<p>Nutzern entsprechender Fotos ist aber zu empfehlen, dringend zu überpüfen, ob sie die Quellen- und Namensnennung entsprechend den AGB umgesetzt haben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Umfang der Beseitigungspflicht für Online-Fotos nach Unterlassungserklärung &#8211; OLG Karlsruhe</title>
		<link>https://www.fotorecht-bildrecht.de/umfang-der-beseitigungspflicht-fur-online-fotos-nach-unterlassungserklaerung-olg-karlsruhe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Pieconka]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Feb 2013 09:20:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Foto]]></category>
		<category><![CDATA[Lichtbild]]></category>
		<category><![CDATA[öffentlich zugänglich machen]]></category>
		<category><![CDATA[Suchmaschine]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsstrafe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unterlassungserklärung und ihre Folgen &#8230; Wird ein Lichtbild gem. § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht, so geschieht dies schon mir der abstrakten Möglichkeit der Erreichbarkeit durch Eingabe der betreffenden URL, da das betroffene Lichtbild dann zum Beispiel auch durch Suchmaschinen gefunden werden kann. OLG Karlsruhe, Az.: 6 U 58/11, Urteil vom 12. September 2012 Ähnlich hat auch das  OLG Hamburg im [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Unterlassungserklärung und ihre Folgen &#8230;</h2>
<p>Wird ein Lichtbild gem. § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht, so geschieht dies schon mir der abstrakten Möglichkeit der Erreichbarkeit durch Eingabe der betreffenden URL, da das betroffene Lichtbild dann zum Beispiel auch durch Suchmaschinen gefunden werden kann.</p>
<p>OLG Karlsruhe, Az.: 6 U 58/11, Urteil vom 12. September 2012</p>
<p>Ähnlich hat auch das  OLG Hamburg im <a title="OLG Hamburg - Rapidshare - Musikwerke - Unterlassung" href="http://openjur.de/u/270161.html" target="_blank">Urteil vom 14.3.2012</a>, Az.:  5 U 87/09 entschieden.</p>
<p>In der Konsequenz bedeutet dies, daß bei einer entsprechenden Unterlassungserklärung wirklich alle betroffenen Fotos zu entfernen sind (ggf. auf mehreren Servern u.a.).<br />
Jeder einzelne Speicherort ist sorgfältig zu überprüfen. Geschieht dies nicht, wird die Vertragsstrafe entsprechend der Unterlassungserklärung fällig.</p>
<p>Man muß daher einer Beseitigungspflicht vollumfänglich nachkommen!</p>
<p>Quelle: <a href="http://openjur.de/u/525270.html" target="_blank">OpenJur</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>&#8222;Schönheiten&#8220;-Seiten auf Facebook</title>
		<link>https://www.fotorecht-bildrecht.de/schoenheiten-seiten-auf-facebook/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Pieconka]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Jan 2013 15:18:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Neue Informationen]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
		<category><![CDATA[Impressum]]></category>
		<category><![CDATA[KUG]]></category>
		<category><![CDATA[Minderjährige]]></category>
		<category><![CDATA[Schönheiten]]></category>
		<category><![CDATA[strafbar]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p><img loading="lazy" width="424" height="1024" src="https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2013/01/schönheiten7.jpg" class="attachment-full size-full wp-post-image" alt="Schönheiten-Seiten auf Facebook" decoding="async" srcset="https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2013/01/schönheiten7.jpg 424w, https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2013/01/schönheiten7-124x300.jpg 124w, https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2013/01/schönheiten7-978x2361.jpg 978w" sizes="(max-width: 424px) 100vw, 424px" /></p>
<p>Strafbare Verletzungen des Rechtes am eigenen Bild und Urheberrechtsverletzungen Die meisten dieser Seiten mit Fotos von angeblichen Schönheiten haben kein Impressum (trotz entsprechender Verpflichtung) und werden zumeist von beratungsresistenten und mitunter sehr unverschämten Jugendlichen betrieben. Die Bilderveröffentlichungen erfolgen relativ wahllos (teilweise alles andere als &#8222;schön&#8220; bzw. Handyfotos dürftiger Qualität). Die Seiten haben mitunter schnell tausende von Fans, die [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img loading="lazy" width="424" height="1024" src="https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2013/01/schönheiten7.jpg" class="attachment-full size-full wp-post-image" alt="Schönheiten-Seiten auf Facebook" decoding="async" srcset="https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2013/01/schönheiten7.jpg 424w, https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2013/01/schönheiten7-124x300.jpg 124w, https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2013/01/schönheiten7-978x2361.jpg 978w" sizes="(max-width: 424px) 100vw, 424px" /></p><h2>Strafbare Verletzungen des Rechtes am eigenen Bild und Urheberrechtsverletzungen</h2>
<p>Die meisten dieser Seiten mit Fotos von angeblichen Schönheiten haben kein <a title="Impressumspflicht" href="http://fotorecht-bildrecht.de/infos/impressumspflicht/">Impressum </a>(trotz entsprechender Verpflichtung) und werden zumeist von beratungsresistenten und <a href="http://fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2013/01/schönheiten7.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-85 alignright" title="Schönheiten-Seiten auf Facebook - reihenweise Urheberrechtsverletzungen" alt="Schönheiten-Seiten auf Facebook" src="http://fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2013/01/schönheiten7-124x300.jpg" width="124" height="300" srcset="https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2013/01/schönheiten7-124x300.jpg 124w, https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2013/01/schönheiten7-978x2361.jpg 978w, https://www.fotorecht-bildrecht.de/wp-content/uploads/2013/01/schönheiten7.jpg 424w" sizes="(max-width: 124px) 100vw, 124px" /></a>mitunter sehr unverschämten Jugendlichen betrieben. Die Bilderveröffentlichungen erfolgen relativ wahllos (teilweise alles andere als &#8222;schön&#8220; bzw. Handyfotos dürftiger Qualität). Die Seiten haben mitunter schnell tausende von Fans, die Bilder an die Seitenbetreiber schicken.</p>
<p>Die Namen der Fotografen werden in der Regel nicht genannt. Sofern nicht vertraglich auf eine Namensnennung verzichtet wird, besteht für den Seitenbetreiber eine Namensnennungspflicht hinsichtlich des Urhebers/Fotografen (§ 13 UrhG).<br />
Ob der jeweilige &#8222;Einreicher&#8220; eines Fotos überhaupt das Recht zur Veröffentlichung auf einer solchen Seite übertragen darf, wird in der Regel auch nicht geprüft.<br />
Konkrete Urheberrechtsverletzungen wurden bereits bekannt.<br />
Auf einigen der Seiten werden sogar Fotos von Stars, Videos, Grafiken und Werbung veröffentlicht, die irgendwo &#8222;geklaut&#8220; wurden &#8211; da sind dann definitiv weitere Urheberrechtsverstöße gegeben.</p>
<p>Teilweise wird auch wahrheitswidrig behauptet, daß nur der Einreicher eines Bildes haften würde. Das Gegenteil ist der Fall: Der oder die Seiteninhaber sind für den Inhalt verantwortlich und können entsprechend zivilrechtlich und strafrechtlich in Anspruch genommen werden.</p>
<p>Jedes <span style="text-decoration: underline;">Bild von Minderjährigen</span> (jünger als 18 Jahre) bedarf zudem der zusätzlichen Zustimmung der Eltern zur Veröffentlichung dort ( §§ 22 KUG, 104 ff BGB und <a title="BGH Urteil zur Zustimmung der Eltern bei Minderjährigen zur Fotoveröffentlichung" href="http://lexetius.com/2004,2717" target="_blank">Bundesgerichtshof Urteil vom 28. 9. 2004 &#8211; VI ZR 305/03 </a>). Das wird vermutlich so gut wie nie beachtet &#8230;. Nach § 33 KUG wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 KUG ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt (auf Antrag). Es werden dennoch zahlreiche Fotos veröffentlicht, die 14-Jährige und mitunter noch jüngere Personen zeigen.<br />
Teilweise wird neben einem Namen und dem Alter auch noch der Wohnort genannt. Die Gefahr des Stalkings oder von Schlimmerem wird dadurch erheblich erhöht.</p>
<p>Da die Seitenbetreiber sich meistens hinter ihrer scheinbaren Anonymität verstecken, dürfte in den meisten Fällen einer konkreten Urheberrechtsverletzung eine <span style="text-decoration: underline;">Strafanzeige bzw. ein Strafantrag </span>erforderlich sein, um den Seitenbetreiber von der Staatsanwaltschaft ermitteln zu lassen. Auf Diskussionen mit den Seitenbetreibern sollte man sich gar nicht erst einlassen, da diese ohnehin ihre täglichen Rechtsverstöße für legal halten.<br />
Wenn Sie Eltern eines betroffenen Kindes sind, oder sogar Ihr Bild ohne Ihre Zustimmung dort veröffentlicht wurde, wenden Sie sich an einen hier kundigen Rechtsanwalt. Ggf. können Sie sich auch direkt an die Polizei wenden, idealerweise mit einem beweiskräftigen Bildschirmausdruck.</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Abmahnung wegen Linkteilung auf Facebook (Miniaturbild)</title>
		<link>https://www.fotorecht-bildrecht.de/abmahnung-wegen-linkteilung-auf-facebook-miniaturbild/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Pieconka]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Jan 2013 15:26:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Neue Informationen]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
		<category><![CDATA[Link Teilen]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Pieconka]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Linkteilung ist gefährlich Rechtsanwalt Pieconka teilte mit, daß auf der Seite seiner Kollegen berichtet wurde, daß erstmalig eine Abmahnung wegen der “Link Teilen”-Funktion bei Facebook erfolgt ist. Es empfielt sich also dringend, bei Nutzung dieser Funktion, das Miniaturbild zu deaktiveren, bevor der Link geteilt wird, weil die Veröffentlichung des Miniaturbilds im eigenen Profil oder auf einer Facebook-Seite bereits [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>Linkteilung ist gefährlich</h2>
<p><a title="Rechtsanwalt Pieconka" href="http://www.rechtsanwalt-pieconka.de" target="_blank">Rechtsanwalt Pieconka</a> teilte mit, daß auf der Seite seiner <a title="Abmahnung " href="http://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/abmahnung-facebook-link-teilen-funktion.html" target="_blank">Kollegen </a>berichtet wurde, daß erstmalig eine Abmahnung wegen der “Link Teilen”-Funktion bei Facebook erfolgt ist.</p>
<p>Es empfielt sich also dringend, bei Nutzung dieser Funktion, das Miniaturbild zu deaktiveren, bevor der Link geteilt wird, weil die Veröffentlichung des Miniaturbilds im eigenen Profil oder auf einer Facebook-Seite bereits eine <a title="Fotorecht und Bildrecht" href="http://www.rechtsanwalt-pieconka.de/rechtsgebiete/fotorecht-und-bildrecht/" target="_blank">Urheberrechtsverletzung </a>darstellen kann.</p>
<p>Das gilt natürlich um so mehr, wenn ein Foto einer anderen Person veröffentlicht bzw. &#8222;geteilt&#8220; wird. Jedes Teilen ist eine eigene &#8222;Veröffentlichungshandlung&#8220; &#8211; erfordert also die dafür notwendigen Rechte.</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Gesetzesseite fertig</title>
		<link>https://www.fotorecht-bildrecht.de/gesetzesseite-fertig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Pieconka]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 08 Dec 2012 20:15:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Seitenupdates]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://fotorecht-bildrecht.de/?p=63</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Seite mit der Gesetzesübersicht wurde fertiggestellt: Gesetze</p>
<p>The post <a href="https://www.fotorecht-bildrecht.de/gesetzesseite-fertig/">Gesetzesseite fertig</a> appeared first on <a href="https://www.fotorecht-bildrecht.de">Fotorecht und Bildrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Seite mit der Gesetzesübersicht wurde fertiggestellt: <a title="Gesetze zum Fotorecht" href="http://fotorecht-bildrecht.de/infos/gesetze-zum-fotorecht-und-bildrecht/">Gesetze</a></p>
<p>The post <a href="https://www.fotorecht-bildrecht.de/gesetzesseite-fertig/">Gesetzesseite fertig</a> appeared first on <a href="https://www.fotorecht-bildrecht.de">Fotorecht und Bildrecht</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Erster Inhalt &#8211; Impressumspflicht</title>
		<link>https://www.fotorecht-bildrecht.de/erster-inhalt-impressumspflicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Pieconka]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Nov 2012 12:01:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemeine Information]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://fotorecht-bildrecht.de/?p=47</guid>

					<description><![CDATA[<p>So, die erste Inhaltsseite ist fertig: Impressumspflicht &#8230; Einige Basisinformationen zur Pflicht ein Impressum bzw. eine Anbieterkennzeichnung vorzuhalten.</p>
<p>The post <a href="https://www.fotorecht-bildrecht.de/erster-inhalt-impressumspflicht/">Erster Inhalt &#8211; Impressumspflicht</a> appeared first on <a href="https://www.fotorecht-bildrecht.de">Fotorecht und Bildrecht</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>So, die erste Inhaltsseite ist fertig: <a title="Impressumspflicht" href="http://fotorecht-bildrecht.de/infos/impressumspflicht/">Impressumspflicht </a>&#8230;</p>
<p>Einige Basisinformationen zur Pflicht ein Impressum bzw. eine Anbieterkennzeichnung vorzuhalten.</p>
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<p>The post <a href="https://www.fotorecht-bildrecht.de/erster-inhalt-impressumspflicht/">Erster Inhalt &#8211; Impressumspflicht</a> appeared first on <a href="https://www.fotorecht-bildrecht.de">Fotorecht und Bildrecht</a>.</p>
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