„Schönheiten“-Seiten auf Facebook

Strafbare Verletzungen des Rechtes am eigenen Bild und Urheberrechtsverletzungen

Die meisten dieser Seiten mit Fotos von angeblichen Schönheiten haben kein Impressum (trotz entsprechender Verpflichtung) und werden zumeist von beratungsresistenten und Schönheiten-Seiten auf Facebookmitunter sehr unverschämten Jugendlichen betrieben. Die Bilderveröffentlichungen erfolgen relativ wahllos (teilweise alles andere als „schön“ bzw. Handyfotos dürftiger Qualität). Die Seiten haben mitunter schnell tausende von Fans, die Bilder an die Seitenbetreiber schicken.

Die Namen der Fotografen werden in der Regel nicht genannt. Sofern nicht vertraglich auf eine Namensnennung verzichtet wird, besteht für den Seitenbetreiber eine Namensnennungspflicht hinsichtlich des Urhebers/Fotografen (§ 13 UrhG).
Ob der jeweilige „Einreicher“ eines Fotos überhaupt das Recht zur Veröffentlichung auf einer solchen Seite übertragen darf, wird in der Regel auch nicht geprüft.
Konkrete Urheberrechtsverletzungen wurden bereits bekannt.
Auf einigen der Seiten werden sogar Fotos von Stars, Videos, Grafiken und Werbung veröffentlicht, die irgendwo „geklaut“ wurden – da sind dann definitiv weitere Urheberrechtsverstöße gegeben.

Teilweise wird auch wahrheitswidrig behauptet, daß nur der Einreicher eines Bildes haften würde. Das Gegenteil ist der Fall: Der oder die Seiteninhaber sind für den Inhalt verantwortlich und können entsprechend zivilrechtlich und strafrechtlich in Anspruch genommen werden.

Jedes Bild von Minderjährigen (jünger als 18 Jahre) bedarf zudem der zusätzlichen Zustimmung der Eltern zur Veröffentlichung dort ( §§ 22 KUG, 104 ff BGB und Bundesgerichtshof Urteil vom 28. 9. 2004 – VI ZR 305/03 ). Das wird vermutlich so gut wie nie beachtet …. Nach § 33 KUG wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 KUG ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt (auf Antrag). Es werden dennoch zahlreiche Fotos veröffentlicht, die 14-Jährige und mitunter noch jüngere Personen zeigen.
Teilweise wird neben einem Namen und dem Alter auch noch der Wohnort genannt. Die Gefahr des Stalkings oder von Schlimmerem wird dadurch erheblich erhöht.

Da die Seitenbetreiber sich meistens hinter ihrer scheinbaren Anonymität verstecken, dürfte in den meisten Fällen einer konkreten Urheberrechtsverletzung eine Strafanzeige bzw. ein Strafantrag erforderlich sein, um den Seitenbetreiber von der Staatsanwaltschaft ermitteln zu lassen. Auf Diskussionen mit den Seitenbetreibern sollte man sich gar nicht erst einlassen, da diese ohnehin ihre täglichen Rechtsverstöße für legal halten.
Wenn Sie Eltern eines betroffenen Kindes sind, oder sogar Ihr Bild ohne Ihre Zustimmung dort veröffentlicht wurde, wenden Sie sich an einen hier kundigen Rechtsanwalt. Ggf. können Sie sich auch direkt an die Polizei wenden, idealerweise mit einem beweiskräftigen Bildschirmausdruck.