Impressumspflicht auf XING, Facebook und in anderen Foren

Die Seite zur Impressumspflicht (Anbieterkennung nach § 5 TMGI) wurde aufgrund der aktuellen Rechtsprechung und dem neuen Impressumfeld für Seiten auf Facebook überarbeitet. Nachdem ein Anwalt einen anderen Anwalt wegen dessem unvollständigem XING-Profil abgemahnt hat, sind nach der Entscheidung des Landgerichts Stuttgart die Karten wieder etwas neu gemischt. XING hat sogar deswegen sein Layout geändert und das Impressum von ganz unten nach ganz oben verlagert.

Klar ist allerdings, daß nun wohl jeder Eintrag in einem Verzeichnis, Kartei, Branchenbuch, etc. auf das der eingetragene Einfluß hat, nicht mehr ohne Impressum(oder Impressumlink) sein darf. Wenn hier über einen „Telefonbucheintrag“ hinaus ein „Angebot“ dargestellt wird, besteht Impressumspflicht. Viele Verzeichnisse bieten dergleichen allerdings immer noch nicht an, erschweren oder vereiteln dies sogar. Hier wird sich noch einiges tun müssen.

Mehr auf der Seite: Impressumspflicht für alle